Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit spielt die Transparenz der anfallenden Kosten eine wesentliche Rolle. Nachfolgend geben wir Ihnen daher eine Übersicht über die möglichen Varianten der Kosten und einer eventuellen Kostenübernahme.
Erstberatung
Für ein erstes Beratungsgespräch, in dem Sie Ihren Fall schildern und wir diesen besprechen und mögliche Vorgehensweisen erläutern, fallen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für Verbraucher gem. § 34 Abs. 1 S. 1 RVG höchstens 190,00 € zzgl. 19% USt. = 226,10 € insgesamt an. Bei einer weitergehenden Beauftragung werden diese Kosten in voller Höhe auf die dann fällige Vergütung angerechnet.
In den überwiegenden Fällen wird die anwaltliche Erstberatungsgebühr von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Wenn Sie also eine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben, fragen Sie selbst vor der Erstberatung nach der Kostenübernahme durch die Versicherung - so sind Sie hinsichtlich der Kosten auf der sicheren Seite.
Außergerichtliche Vertretung
Gerichtliche Vertretung
Vergütungsvereinbarung
Alternativ besteht jederzeit die Möglichkeit, die anwaltliche Tätigkeit auf Grundlage einer Gebührenvereinbarung abzurechnen. Die verschiedenen Abrechnungsmodalitäten erläutern wir Ihnen dann selbstverständlich gerne persönlich.
Services
Gerne können Sie zur Vorbereitung auf das bevorstehende Erstberatungsgespräch gerade in arzthaftungsrechtlichen Angelegenheiten den nachstehend aufgeführten Fragebogen zu Behandlungsfehlern, sowie die Behandlerliste bereits ausgefüllt vorab in die Kanzlei senden oder zur Beratung mitbringen.
Alle Dateien zum Download:
Schweigepflichtentbindungserklärung
Fragebogen zu Behandlungsfehlern
Behandlerliste